Schutz in der frühen Kindheit

Die frühe Kindheit von null bis acht Jahren ist eine entscheidende Phase für die weitere Entwicklung sowie für das ganze Leben eines Menschen. Doch genau in dieser Lebensphase sind Kinder überproportional häufig von Gewalt betroffen. In vier Kurzpositionen wird aufgezeigt, wie kleine Kinder in der Schweiz besser geschützt werden können.
Mittwoch, 1. Dezember 2021

Schutz in der frühen Kindheit I: Rechtliche Grundlagen und Datenlage auf nationaler Ebene

In der Schweiz liegt die Verantwortlichkeit für die Kinder und Jugendpolitik sowie den Kindesschutz vor allem bei den Kantonen. Entsprechend unterschiedlich sind sie ausgestaltet. Aus diesem Grund ist auch die Datenlage über die Prävalenz von Kindeswohlgefährdungen und den verschiedenen Massnahmen zum Kindesschutz unzureichend. Weiterlesen PDF

Schutz in der frühen Kindheit II: Unterstützung der Eltern zur Prävention von Gewalt

Oftmals entsteht Gewalt an kleinen Kindern aus einer Überlastung der Erziehungsberechtigten heraus. Familien und Erziehungsberechtigte mit Kindern im Alter von null bis acht Jahren bräuchten oft mehr Unterstützung: von einer verstärkten Beratung beim Übergang zum Elternsein, einer Sensibilisierung über negative Folgen von Gewalt hin zu einer besseren Information über bestehende Hilfsangebote, z.B. die aufsuchende Familienarbeit. Weiterlesen PDF

Schutz in der frühen Kindheit III: Besserer Schutz von Kindern in der Familie

Die Einführung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung, durch öffentliche Sensibilisierungskampagnen begleitet, würde helfen, Kinder vor Gewalt in der Familie zu schützen. Ebenfalls nötig sind Massnahmen zur früheren Erkennung und zum besseren Schutz von Kindern, die Partnerschaftsgewalt miterleben müssen. In der Hälfte aller Fälle betrifft dies Kinder im Alter von null bis acht Jahren. Sie sollten in jedem Fall zeitnah Hilfe erhalten, sobald sie bei Polizeieinsätzen aufgrund häuslicher Gewalt registriert werden. Ebenfalls besseren Schutz innerhalb der Familie sollten Kinder erhalten, wenn es um die Weiterverbreitung von Bildern und Informationen von ihnen geht, wofür der Begriff des «Sharenting» verwendet wird. Hier ist eine verstärkte Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten notwendig. Weiterlesen PDF

Schutz in der frühen Kindheit IV: Besserer Schutz von Kindern in institutionellen Settings

Kinder kommen in der frühen Kindheit zwar mit verschiedensten Institutionen und Personen in Kontakt, doch gilt dies nicht für alle Kinder und Lebensjahre in gleichem Masse. Kindeswohlgefährdungen können von Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten, früh erkannt werden – doch brauchen sie die nötige Ausbildung dazu. Hier gibt es Handlungsbedarf: Alle Personen, die mit Kindern arbeiten, sollten im Bereich der Früherkennung sensibilisiert, aus- und weitergebildet sein. Dies ist heute noch nicht der Fall. Gerade wenn Kleinkinder bis zum Kindergarteneintritt kaum mit Fachpersonen in Kontakt kommen, ist die gute Ausbildung (z. B. von Kinderärztinnen und MPA) umso entscheidender. Stärker institutionalisierten Schutz brauchen Kinder auch bei betreuten Freizeitangeboten, in denen keine Fachpersonen anwesend sind. Hier sind neben einer besseren Sensibilisierung insbesondere gute Schutzkonzepte notwendig. Weiterlesen PDF

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