Empfehlungen an das Parlament zur Wintersession 2022

Empfehlungen zur Wintersession: Es heisst «Alles oder Nichts» für das Recht auf gewaltfreie Erziehung – zum besseren Schutz der Kinder braucht es ein JA im Ständerat!

  • Wintersession 2023: Empfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

18.043 05.12.2022

Geschäft des Bundesrates: Strafrahmenharmonisierung

Es braucht einen eigenen Straftatbestand zum Cybergrooming als Offizialdelikt. Dadurch wird der Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt entscheidend erhöht.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen, sowie der Mehrheit der Kommission bei Art. 101 Abs. 1 Bst. e zweiter Satzteil (Unverjährbarkeit) zu folgen. Bei Art. 197b (Cybergrooming) empfiehlt Kinderschutz Schweiz der Kommission zu folgen, diesen Straftatbestand aber als Offizialdelikt auszugestalten.

Kinder und Jugendliche gilt es bestmöglich vor Sexualdelikten zu schützen, gerade auch im Internet. Um wirksam gegen das Anbahnen von Kontakten zwecks späterer Verübung einer sexuellen Handlung mit einem Kind vorgehen zu können, ist es wichtig, diese in einem separaten Straftatbestand (Cybergrooming) unter Strafe zu stellen. Die Kommission hat dies erkannt und hat einen solchen – allerdings als Antragsdelikt verfassten – Straftatbestand in den Entwurf eingefügt. Damit setzt sie die parlamentarische Initiative (Amherd) Bregy 18.434 jedoch nur teilweise um, denn gemäss dieser soll Cybergrooming als Offizialdelikt verfolgt werden. Das ist wichtig, um Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern die Last der Entscheidung für oder gegen eine Anzeige abzunehmen und auch, damit keine Antragsfrist eingehalten werden muss. Ebenfalls zu unterstützen ist der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die Unverjährbarkeit für Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern bis 16 Jahre (statt wie bisher bis 12) festzulegen.
19.486 05.12.2022

Pa. Iv. Regazzi: Pädokriminalität im Internet endlich wirksam bekämpfen

Sexualstraftäter:innen vernetzen sich über Grenzen hinweg, um Minderjährige sexuell auszubeuten. Es braucht deshalb eine rechtliche Grundlage, damit die Strafverfolgungsbehörden des Bundes verdachtsunabhängig und verdeckt ermitteln können.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Es ist erschütternd, wie sich Mitglieder grosser Netzwerke im Darkweb oder über verschlüsselte Messengerdienste verabreden, um Minderjährige sexuell auszubeuten. Um diesem wachsenden und grenzüberschreitenden Problem mit grösstmöglicher Effizienz zu begegnen, braucht es zum einen eine rechtliche Grundlage, damit auch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes bei solchen Delikten ermitteln können. Zum anderen müssen diese Behörden die Kompetenz erhalten, bei Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Minderjährige verdachtsunabhängig, also zur Verhinderung eines solchen Delikts, verdeckt zu ermitteln. Indem sich die Bundespolizei gezielt auf einschlägigen Plattformen bewegen kann, findet sie Zugang zu Netzwerken und Ringen, deren Mitglieder sich grenzüberschreitend in krimineller Absicht vernetzen und Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern austauschen. Sexuelle Ausbeutung von Kindern muss wirksam bekämpft werden.

Kurzempfehlungen Ständerat

20.3772 29.11.2022

Mo. NR (Bulliard): Statistik über Kinder, die Zeugen von häuslicher Gewalt sind

Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, dürfen nicht vergessen gehen. Eine nationale Statistik trägt dazu bei, diese Minderjährigen sichtbar zu machen und sie folglich besser zu schützen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.

Täglich erleben viele Kinder häusliche Gewalt, oftmals endet diese mit einem Polizeieinsatz. Mit wie vielen Kindern die Polizei dabei in Kontakt kommt, bleibt unbekannt – obwohl die Istanbul-Konvention fordert, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen und die notwendigen Daten zu sammeln (Art. 11 und 26). Das Erleben verbaler oder körperlicher Gewalt gegen einen Elternteil oder eine nahe Bezugsperson stellt für Kinder eine Form psychischer Gewalt mit oft langanhaltenden Folgen dar. Eine nationale Statistik bildet eine verlässliche Grundlage, um Kindern schweizweit den nötigen Schutz und die erforderliche Unterstützung zu gewähren.
22.3011 12.12.2022

Mo. NR (WBK-NR): Präventionskampagnen gegen Gewalt

Häusliche Gewalt darf nicht einfach hingenommen werden. Regelmässige und gezielte Präventionskampagnen bekämpfen häusliche Gewalt und müssen die Anliegen von betroffenen Kindern immer miteinbeziehen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und diese Motion sowie die Motionen 21.4470 und 21.4471 anzunehmen.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen von körperlicher, psychischer, sexueller, sozialer und wirtschaftlicher Gewalt und findet häufig innerhalb der Familie statt. Sie belastet die Entwicklung der direkt oder indirekt betroffenen Kinder stark. Häufig sind sie verhaltensauffällig oder zeigen Anzeichen einer Traumatisierung. Um häusliche Gewalt zu bekämpfen, braucht es regelmässige nationale Präventionskampagnen, an denen alle staatlichen und privaten Akteure beteiligt sind. Sie müssen sich an alle Zielgruppen richten und die Anliegen der Kinder von Anfang an berücksichtigen.
19.4632 14.12.2022

Mo. NR (Bulliard): Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern

Bei der Gewalt gegen Kinder soll es keinen Spielraum für Interpretationen geben, sie hat in der Erziehung keinen Platz. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung muss deshalb klar und eindeutig ins Gesetz.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.

Die eindeutige Nennung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch ist nötig, denn fast die Hälfte aller Kinder in der Schweiz erlebt zu Hause zumindest manchmal körperliche oder psychische Gewalt. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen: Es ist die Kombination von einer gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung mit Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen, die erfolgreich zu einer Verringerung der Gewalt gegen Kinder führt. Unerwünschte Auswirkungen hat die explizite Aufnahme eines entsprechenden Artikels gemäss dem Bericht zum Postulat Bulliard 20.3185 keine. Der Bundesrat betonte im Gegenteil sogar ausdrücklich die Vorteile einer Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung, insbesondere im Bereich der Prävention.
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